Das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)

Als Dienstleister bedient sich die Stammzahlenregisterbehörde der Support Unit Zentrales Melderegister (SU-ZMR) des Bundesministerium für Inneres (BMI).

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite Ergänzungsregister natürlicher Personen des BMI.

Zugang für Personen

Wird eine Person bei der Erstellung einer Bürgerkarte nicht im ZMR oder dem Ergänzungsregister für natürliche Personen gefunden, kann sie bei der Bürgerkartenregistrierungsstelle die Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) beantragen.

Für diese Eintragung sind von den interessierten natürlichen Personen die folgenden Identitätsdaten zu nennen und auf geeignete Weise zu belegen:

  • Familienname,
  • Vorname,
  • Geschlecht,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort und, wenn dieser im Inland liegt, das Bundesland, wenn er im Ausland liegt, den Staat, in dem sich dieser Ort befindet,
  • Staatsangehörigkeit und
  • die Anschrift für Zwecke der Registerverwaltung.

Eine Eintragung im ERnP kann auch direkt bei der Stammzahlenregisterbehörde mit dem folgenden Formular beantragt werden:
Antrag zur Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (DOC 76 kB)

Zugang für Behörden

Behörden erreichen das Ergänzungsregister über den Portalverbund.