Amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG
Die Stammzahlenregisterbehörde verwendet zum elektronischen Unterzeichnen der vom Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) ausgefertigten Registerauszüge die folgende Bildmarke:
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