Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG

Die Stammzahlenregisterbehörde verwendet zum elektronischen Unterzeichnen der vom Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) ausgefertigten Registerauszüge die folgende Bildmarke:

Amtssignatur der Stammzahlenregisterbehörde
Bildmarke (gesichert)