Eintragung der Vertretungsmacht auf Ihre Bürgerkarte
In diesem Bereich können Sie die Eintragung Ihrer im Firmenbuch eingetragenen Vertretungsbefugnis auf Ihre Bürgerkarte beantragen oder jemanden bevollmächtigen, Sie mit seiner Bürgerkarte zu vertreten.
Rechtsgrundlagen: § 9 der Stammzahlenregisterverordnung, BGBl. II Nr. 330/2009 iVm dem BGBl I Nr. 7/2008.
Vollmacht auf Grundlage des Firmenbuchs
Wenn Ihre Vertretungsbefugnis im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie beantragen, dass diese
.
Vollmacht auf Grundlage des Vereinsregisters
Wenn Ihre Vertretungsbefugnis im Vereinsregister eingetragen ist, können Sie beantragen, dass diese
. Beachten Sie bitte: Derzeit ist ein Eintrag nur möglich, wenn Sie Ihrem Antrag eine Kopie eines aktuellen Vereinsregisterauszuges beilegen, der den Namen und das Geburtsdatum des Einzutragenden enthält.
Vollmacht auf Grundlage des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene
Wenn Ihre Vertretungsbefugnis im Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene eingetragen ist, können Sie beantragen, dass diese
.
Vollmacht zwischen natürlichen Personen
Sie können einer anderen Person die Befugnis einräumen, Sie mithilfe .
Überblick über erteilte Vollmachten
Auf der Webseite erhalten Sie einen Überblick, wem Sie die Befugnis eingeräumt haben, Sie mithilfe der Bürgerkarte zu vertreten.