Errechnung verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (bPK) auf Vorrat
Auf dieser Seite finden öffentliche Auftraggeber das Formular für Anträge auf Errechnung fremder bereichsspezifischer Personenkennzeichen (bPK) auf Vorrat gemäß § 6 Abs 2 StZRegV, wenn regelmäßig, insbesondere aufgrund gesetzlicher Anordnung, personenbezogene Daten aus einer Datenanwendung an Datenanwendungen eines anderen Bereichs übermittelt werden müssen:
Das geltende Formular trägt die Datumsangabe "Stand: 4.3.2007". Bitte verwenden Sie stets die aktuelle Fassung.
Schicken Sie die ausgefüllten Formulare an dsk@dsk.gv.at. Bitte senden Sie die Formulare nicht an andere E-Mail-Adressen.