Über das Stammzahlenregister
Im österreichischen E-Government erfolgt die eindeutige Identifikation von natürlichen Personen durch eine geheime Stammzahl, die nur auf der Bürgerkarte gespeichert werden darf, und davon abgeleiteten bereichsspezifischen Personenkennzeichen.
Die österreichische Datenschutzkommission in ihrer Funktion als Stammzahlenregisterbehörde erzeugt diese Personenkennzeichen und stellt sicher, dass diese rechtmäßig verwendet werden.
Weitere Informationen